Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Print-Office, Inhaber: Frank Trieder, Greifswalder Straße 1, 25436 Tornesch, nachfolgend Print-Office genannt, und seinen Kunden. Sie gelten unabhängig von der Art der Tätigkeit oder Veröffentlichung und schließen insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen in den von Print-Office beauftragten/betreuten Projekten ein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der gesamten Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Print-Office vor, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn Print-Office sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder E-Mail übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.

§ 2 Auftragsannahme, Auftragserteilung
Zwischen Auftraggeber und Print-Office wird ein Auftragsvertrag abgeschlossen, der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung von Print-Office unterschreibt oder per Mail/Fax seine Bestellung übermittelt. Telefonische Aufträge kommen zustande, wenn Print-Office den Auftrag des Kunden annimmt und schriftlich bestätigt. Eine durch Telefax oder E-Mail übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich. Der Vertrag regelt das geschäftliche Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vor, während und nach der Produktionsphase des Projektes. Die Auftragsannahme kann im Vorfeld ohne Nennung von Gründen von beiden Seiten verweigert werden, in diesem Falle kommt kein vertragliches Arbeitsverhältnis zustande.

§ 3 Vertragsart und Nutzungsrechte, Urheberrecht
3.1. Soweit ein Vertrag über ein Projekt oder eine Anzeigenschaltung zustande kommt, ohne dass der Kunde Textmaterial oder das Beilagenmuster zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Werbung miteinander abzustimmen. Macht Print-Office gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertragsparteien hierüber kein Einvernehmen, ist Print-Office berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn die von Print-Office geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers der durch Print-Office vertreten wird. Schutzwürdige Interessen sind insbesondere betroffen, wenn der Inhalt oder die Form der Werbung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde. Lehnt Print-Office eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab oder stellt sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Die Vergütung von Print-Office wird in diesem Fall angemessen herabgesetzt. Von der Ablehnung eines Auftrags im Sinne dieses Absatzes unterrichtet Print-Office den Kunden unverzüglich.
3.2. Der Ausschluss von Konkurrenten des Kunden bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft nur die Veröffentlichung von Konkurrentenanzeigen auf derselben oder einer gegenüberliegenden Anzeigenseite, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage in einer bestimmten Ausgabe oder an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3.3. Der Kunde stellt bei Auftragserteilung sicher, dass der Auftrag erforderliche Informationen zur Herstellung des beauftragten Projektes enthält. Enthält der Auftrag des Kunden keine ausdrücklichen Vorgaben, ist Print-Office berechtigt, die Maße so zu gestalten, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Soweit vorhanden, berücksichtigt Print-Office dabei insbesondere Erfahrungswerte und Absprachen, die aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt wurden.
3.4. Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der dem Auftraggeber das Recht auf Nutzung an den Leistungen gibt. Der Auftraggeber kann die Leistungen zeitlich unbegrenzt nutzen. Die räumliche Reichweite ist auf das durch den Auftraggeber in Auftrag gegebene Projekt begrenzt. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über. Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen von Print-Office unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von PrintOffice weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. Eine Aushändigung von Daten jeglicher Art an den Auftraggeber oder Dritte ist nicht vorgesehen.

§ 4 Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Abschluss des Auftragsvertrages die festgehaltenen Lieferungen von benötigtem Arbeitsmaterial wie z.B. benötigte Logos, Schriften, Informationen, Texte etc. fristgerecht innerhalb von 10 Werktagen einzuhalten, um die Verpflichtungen des Beauftragten nicht zu gefährden. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach und ist somit eine fristgerechte Abgabe nicht möglich, entbindet dies den Beauftragten von seinen Verpflichtungen (siehe §5). Der Auftraggeber versichert des weiteren, dass sämtliche Inhalte, die er Print-Office für die Durchführung dieses Auftrages überlässt, frei von Schutzrechten Dritter sind, oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte zu verwenden (Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Signes, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie Namensrechte). Die Einbeziehung der genannten Inhalte in den Auftrag geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Print-Office von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, eventuelle Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.

§ 5 Verpflichtungen des Beauftragten
Print-Office hat nach Abschluss des Auftragsvertrages festgehaltenen Leistungen im Rahmen des festgehaltenen Zeitlimits zu erbringen, sofern die Verpflichtungen des Auftraggebers (siehe §4) eingehalten werden. Alle zu erbringenden Leistungen, inklusive Korrekturen (§7), werden im Vorfeld im Auftragsvertrag festgelegt. Alle weiteren Arbeiten, wie z.B. Nachbesserungen aufgrund von Änderungswünschen oder die anderweitige Erweiterung des Auftragsumfangs, werden zusätzlich abgerechnet und zählen nicht zu den Pflichten des Beauftragten im ursprünglich unterzeichneten Auftragsvertrages. Der Beauftragte hat die Pflicht, den Auftraggeber von dadurch entstehenden Mehrkosten rechtzeitig zu unterrichten.

§ 6 Zeitklauseln
Sofern der Auftraggeber seine Pflichten gemäß §4 erfüllt, hat sich der Beauftragte zu bemühen, aller im Auftragsvertrag festgelegten Zeitlimits und Liefertermine nachzukommen.

§ 7 Korrekturen
Print-Office räumt dem Auftraggeber Korrekturen und deren Abnahme ein. Diese können terminiert sein. Jede Korrektur des Auftraggebers ist mit Mehrkosten verbunden, die in der Endrechnung aufgeführt werden. Korrekturen können den vereinbarten Liefertermin unter Umständen gefährden. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungswünsche kann keine Haftung übernommen werden. Korrekturen nach Abnahme des Auftrags (siehe §8) sind nur im Rahmen eines neuen, eigenen Auftragsvertrags möglich, für den die Auftragsannahmeklauseln (siehe §2) gelten. Lange Prüfzeiten der zugesandten Korrekturabzüge seitens des Auftraggebers gefährden ebenfalls den Liefertermin des Produktes. Für die nicht verschuldete Verzögerung und deren Folgen haftet Print-Office nicht.

§ 8 Abnahme
Wurden alle Liefertermine seitens des Beauftragten eingehalten und sind alle möglichen Korrekturen erfolgt, kann der Auftraggeber entweder weitere Korrekturen fordern (siehe §7) oder den Auftrag abnehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen. Die Abnahme entbindet den Beauftragten von allen weiteren Pflichten (mit Ausnahme der Gewährleistung) und verpflichtet den Auftraggeber die im folgenden vom Beauftragten gestellte Rechnung fristgerecht zu vergüten. Nach vollständiger Vergütung (siehe §9) der gestellten Rechnung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung hat nach Rechnungseingang, vollständig und innerhalb der angegeben Fristen zu erfolgen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von Print-Office eingegangen ist.

§ 10 Gewährleistung
Print-Office gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 7 Werktage und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber Print-Office unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von Print-Office die Arbeiten selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Bezüglich der eingeräumten Nutzungsrechte können Änderungen zudem einen Vertragsbruch (siehe §13) bedeuten. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Es wird die gelieferte Menge berechnet.

§ 11 Datenschutz
Print-Office beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um. Print-Office weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit Print-Office erforderlich ist. Print-Office weist darauf hin, dass jede vertraglich vorgesehene Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe gelieferter/erbrachter Leistungen/Werke, nicht ohne Zustimmung von Print-Office erfolgen darf. Soweit Unterlagen als vertraulich bezeichnet sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, keinem Dritten über den Inhalt der bezeichneten Unterlagen Kenntnis zu verschaffen, es sei denn, dass dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist. Nach Beendigung bzw. Durchführung des Vertrags gibt Print-Office Druckunterlagen des Kunden nur nach einer ausdrücklichen Aufforderung zurück. Print-Office bewahrt Unterlagen des Kunden, die dieser nicht ausdrücklich zurückfordert, drei Monate auf. Nach Ablauf diese Frist ist Print-Office berechtigt, die Unterlagen zu vernichten bzw. entsprechende Daten zu löschen.

§ 12 Haftung
Print-Office haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet Print-Office für vertragstypische, vorhersehbare Schäden insgesamt nur bis zur Höhe der Vergütung. Print-Office haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.

§ 13 Vertragsbruch
Es erfolgt ein Vertragsbruch, wenn einer oder mehreren Klauseln des Auftragsvertrages nach Unterzeichnung vom Auftraggeber oder Beauftragten widersprochen wird. Konkrete Fälle eines Vertragsbruches sind:
– Nichtabnahme des Auftrags nach Erfüllung aller eingeräumten Korrekturen durch den Beauftragten. (siehe §8)
Zwingt den Auftraggeber zur Zahlung der vollen Auftragsvergütung.
– Nichteinhaltung der Pflichten des Auftraggebers (§3)
Entbindet den Beauftragten von seinen Pflichten.
– Nichteinhaltung der Pflichten des Beauftragten (§4)
Entbindet den Auftraggeber von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht und verpflichtet den Beauftragten zu Kostenerstattung bis zu einer maximalen Höhe des Auftragswertes.
– Übertreten der eingeräumten Nutzungsrechte im Urheberwerksvertrag durch den Auftraggeber (§3.4.)
Verpflichtet den Auftraggeber zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von 400% des Auftragswertes.
– Abbruch des Auftrags durch den Beauftragten
Entbindet den Auftraggeber von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht und verpflichtet den Beauftragten zu Kostenerstattung bis zu einer maximalen Höhe des Auftragswertes.
– Abbruch des Auftrags durch den Auftraggeber zwingt den Auftraggeber zur Zahlung der vollen Auftragsvergütung.

§ 14 Referenzhinweise
Print-Office ist berechtigt, unentgeltlich auf für den Kunden hergestellten Produkten auf seine Urheberschaft hinzuweisen und in eigenen Veröffentlichungen mit den Leistungen für den Kunden in angemessener Weise als Referenz zu werben, soweit dadurch die Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen Print-Office und dem Kunden ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz von Print-Office. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von Print-Office. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

§ 17 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Print-Office nur mit schriftlicher Einwilligung des Beauftragten abtreten.

Tornesch, 01.10.2023